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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Vorwort

 

AGBs sind oftmals umfangreich und schwer verständlich. Allerdings bezwecken sie die Geschäftsbeziehung zwischen Ihnen und D2ign van Dierselhuis fair zu regeln. Somit bitten wir um Ihre Nachsicht zum Schutze eines reibungslosen Geschäftsabschlusses sich mit unseren ausführlichen AGBs vertraut zu machen, welche wir nach aktueller Gesetzeslage anpassen. Sie können die Geschäftsbedingungen an dieser Stelle einsehen und bei Bedarf gleich ausdrucken.

 

 

• §1 – Geltungsbereich

 

• §2 – Vertragsabschluss, Leistungsumfang

 

• §3 – Mitwirkungspflichten des Kunden

 

• §4 – Kündigung, Annullierungskosten

 

• §5 – Termine, Fertigstellungsfristen, Abnahme, Lieferungen

 

• §6 – Änderungsverlangen

 

• §7 – Vergütung, Umsatzsteuer, Kalkulationsrisiko, Fremdleistungen

 

• §8 – Zahlungsbedingungen

 

• §9 – Archivierung

 

• §10 – Urheberechte, Nutzungsrechte.

 

• §12 – Gewährleistung / Haftung

 

• §13 – Datenschutz

 

• §14 – Geheimhaltungspflicht

 

• §15 – Widerrufsrecht

 

• §16 – Schlussbestimmungen

 

• §17 – Rechtsfolgen bei Nichteinbeziehung und Unwirksamkeit gem. § 306 BGB

 

 

§ 1 _Geltungsbereich

 

  1. Die nachstehenden Geschäftsbedingungen von D2ign van Dierselhuis, Nixhütter Weg 88, 41468 Neuss, Deutschland gelten für alle Verträge.
  2. Alle Leistungen, Lieferungen und Dienstleistungen von D2ign van Dierselhuis werden ausschließlich auf Grundlage der hier aufgeführten AGB ausgeführt, sofern diese wirksam in den Vertrag einbezogen wurden.
  3. Individuelle Nebenabreden sind nur gültig, wenn eine schriftliche Bestätigung von D2ign van Dierselhuis vorliegt.
  4. Der Kunde ist Verbraucher, soweit der Zweck der georderten Lieferungen und Leistungen nicht seiner gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Dagegen ist Unternehmer jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die beim Abschluss des Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

 

 

§ 2 _Vertragsabschluss, Leistungsumfang

 

  1. Angebote sind freibleibend. Angebote zum Produkt- und  Leistungsangebot von D2ign van Dierselhuis aus Prospekten, Anzeigen und im Internet sind freibleibend und unverbindlich. Die Darstellung der Produkte im Online-Shop stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern einen unverbindlichen Online-Katalog dar. Durch Anklicken des Buttons „Bestellung senden“ gibt der Kunde eine verbindliche Bestellung der im Warenkorb enthaltenen Waren ab. Die Bestätigung des Zugangs der Kundenbestellung erfolgt zusammen mit der Annahme der Bestellung und der Zusendung der Rechnung unmittelbar nach dem Absenden durch eine automatisierte E-Mail. Mit dieser E-Mail-Bestätigung ist der Kaufvertrag zustande gekommen. Änderungen sowie Stornos können zu diesem Zeitpunkt nicht mehr angenommen werden.
  1. Um (Online-)Angebote und Dienste von D2ign van Dierselhuis nutzen zu können setzt D2ign van Dierselhuis zwingend voraus, dass der Kunde das 18. Lebensjahr vollendet hat und unbeschränkt geschäftsfähig ist.
  2. Eine schriftliche Auftragsbestätigung von D2ign van Dierselhuis, auf Folge des Auftrags/der Bestellung des Kunden, mit näher bezeichneten Leistungs­beschreibungen ist unerlässlich. Diese kann auch per E-Mail erfolgen.
  3. Etwaige Vertragsveränderungen oder Vertragsergänzungen bedürfen der schriftlichen Vereinbarung mit D2ign van Dierseluis und ihrer Bestätigung durch D2ign van Dierselhuis, welche auch per E-Mail erfolgen kann.
  4. Leistungen werden von D2ign von Dierselhuis ausschließlich, falls nicht anders schriftlich vereinbart, auf Grundlage der Anforderungen und Vorgaben des Kunden kommuniziert. Dies kann in Form eines Briefings, eines Pflichtenhefts, eines Konzepts oder diverser anderer Leistungsbeschreibungen auf Basis dieser Anforderungen erfolgen und bilden die Grundlage der zu erbringenden Leistungen.
  5. Sofern erstellte Leistungsbeschreibungen o. ä. Nachweise von D2ign van Dierselhuis nicht innerhalb von 5 Werktagen vom Kunden schriftlich beanstandet werden, gelten diese als genehmigt.
  6. Unter Berücksichtigung der schriftlich festgehaltenen Vorgaben und Leistungsbeschreibungen vom Kunden räumt der Auftraggeber D2ign van Dierselhuis gestalterische und künstlerische Freiheiten ein, welche der Ausarbeitung und Umsetzung des Projekts zweckdienlich sind. Für gewöhnlich bedarf es einer Konzeptions-, Entwurfs- und Umsetzungsphase zur erfolgreichen Fertigstellung eines Werks, falls nicht anders mit dem Auftraggeber vereinbart. Bis zur Vollständigen Umsetzung bedarf es der Zustimmung des Kunden. Ist diese Zustimmung schriftlich oder anderweitig ausdrücklich erfolgt werden Änderungswünsche ausschließlich gegen eine zusätzliche Vergütung umgesetzt.
  7. Falls notwendig ist D2ign van Dierselhuis berechtigt Subunternehmer dem Projekt hinzuzuziehen, um die rechtzeitige und zufriedenstellende Fertigstellung gewährleisten zu können. Diese werden in Absprache mit dem Auftraggeber im Namen des Auftraggebers in Rechnung gestellt. Willigt der Auftraggeber hier ein stellt der Auftraggeber D2ign van Dierselhuis von sämtlichen hieraus entstehenden Verbindlichkeiten frei.
  8. Im Einzelfall ist D2ign van Dierselhuis berechtigt Kundenanträge zu verweigern. Hierzu gehören Kundenanträge/Bestellung, welche den von D2ign van Dierselhuis vorgegebenen Anforderungen abweichen oder der Kunde als kreditunwürdig bekannt ist.

 

 

§ 3 _Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

 

  1. Zwecks Umsetzung, gem. in der Beauftragung vereinbarten Leistungen, stellt der Kunde alle notwendigen Materialien, hier unternehmens- und produktinformationsbedingte Daten, Texte, Fotos, Filme, sonstige Beiträge und Informationen zur Erfüllung der Leistungen von D2ign van Dierselhuis unentgeltlich bereit. Die sog. notwendigen Materialien sind fristgerecht und unter Einräumung sämtlicher Nutzungsrechte D2ign van Dierselhuis zur Verfügung zu stellen. Weiter geht D2ign van Dierselhuis davon aus, dass der Auftraggeber befugt ist übermittelte Daten und Informationen zwecks Bearbeitung an D2ign van Dierselhuis weiter zu tragen. Für die Übermittlung von fehlerhaften Daten und Informationen an D2ign van Dierselhuis trägt der Kunde die Verantwortung.
  2. Der Auftraggeber ist bereit Leistungen oder Mitwirkende zur Erfüllung eines erfolgreichen Projekts/Arbeiten/Werks rechtzeitig und auf eigene Kosten beizustellen. Der Kunde ist verpflichtet die Abklärung von Rechten und Nutzungen dieser Leistungen mit den sog. Mitwirkenden zu kommunizieren.
  3. Eine angemessene Mitwirkung des Auftraggebers bei der Erfüllung der Leistungen von D2ign van Dierselhuis ist obligatorisch und unumgänglich. Dabei wird D2ign van Dierselhuis bei allen Testläufen, Präsentationen, Abnahmetests und sonstigen abzustimmenden Sachverhalten im Rahmen des Zumutbaren auf eine schnelle und sorgfältige Prüfung und Entscheidung des Kunden angewiesen sein. Sollten sich dabei Änderungswünsche und/oder Beanstandungen ergeben ist der Auftraggeber dazu verpflichtet diese D2ign van Dierselhuis unverzüglich mitzuteilen.
  4. Der Kunde räumt im Fallbeispiel einer durch ihn verschuldeten Verzögerung bei der Umsetzung der Leistungen D2ign van Dierselhuis eine Entschädigung ein, welche pro verstrichenem Werk-Tag 8,9 % der gesamten Auftragsliquidation als Säumnisaufschlag gilt. Nachweislich kann der Kunde sein Mitwirken schriftlich bekennen. Weitere Ersatzansprüche bleiben vorbehalten. D2ign van Dierselhuis ist berechtigt, nach erfolgloser Aufforderung zur Mitwirkung mit Fristsetzung, eine Abschlagszahlung in Höhe der bislang von D2ign van Dierselhuis erbrachten Leistungen zu verlangen.
  5. Ist der Auftraggeber zur Verwendung der von D2ign van Dierselhuis überlassenen Inhalte nicht berechtigt, stellt er D2ign van Dierselhuis von allen Ersatzansprüchen Dritter, deren Rechte hierdurch verletzt wurden, vollumfänglich frei und erstattet D2ign van Dierselhuis ferner die entsprechenden Kosten der Rechtsverteidigung.
  6. Kalkulation- und Budgetplanung des Kunden müssen vor Beginn des Auftrages und der Umsetzung der Leistungen mit D2ign van Dierselhuis eindeutig definiert sein. Werden keine Obergrenzen definiert, hat er die dadurch verursachten Nachteile und Kosten bei D2ign van Dierselhuis auszugleichen.

 

 

§ 4 _Kündigung, Annullierungskosten

 

  1. Bei einer vorzeitigen Kündigung seitens des Auftraggebers ohne schriftliche Rücksprache oder eindeutigen schriftlich kommunizierten Gründen und ohne ein Verschulden seitens D2ign van Dierselhuis, kann D2ign van Dierselhuis unbeschadet der Möglichkeit, eine höhere Vergütung oder Schaden geltend machen – pauschal 33 % von der vereinbarten Vergütung für die durch die Bearbeitung des Auftrages entstandenen Kosten und für den entgangenen Gewinn als Ersatzpauschale fordern.
  2. Diese eben erwähnten Ersatzansprüche werden dem Kunden auf Nachweis zugestellt.
  3. Bei periodischen Arbeiten im Sinne eines Werk- oder Dienstvertrages (z.B. Hosting o.ä) mit einer monatlichen Vergütung für D2ign van Dierselhuis, kann von jeder Partei einzig ordentlich mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende schriftlich gekündigt werden.

 

 

§ 5 _Termine, Fertigstellungsfristen, Abnahme

 

  1. Liefertermine und Fertigstellungsfristen sind nur gültig, wenn sie von D2ign van Dierselhuis ausdrücklich bestätigt werden. Wird der Vertrag schriftlich abgeschlossen, bedarf die Bestätigung über den Liefertermin der Schriftform. Bei Verzögerungen durch höhere Gewalt oder andere von D2ign van Dierselhuis nicht zu verantwortende Ereignisse verschieben sich die Termine und Fertigstellungsfristen um die Dauer der Verzögerung. Der Auftraggeber wird dabei unverzüglich informiert. §361BGB bleibt ungerührt. Eine Kündigung des Vertrags berechtigt den Auftraggeber erst dann, wenn dem Auftraggeber ein weiteres Abwarten nicht mehr zugemutet werden kann.
  2. Lieferungen erfolgen ab Werk (EX Works). Soll die Ware versendet werden, geht die Gefahr auf den Auftraggeber über, sobald die Sendung zum Transport an die durchführende Person übergeben worden ist.
  3. Gerät der Auftragnehmer in Verzug, so ist ihm zunächst eine angemessene Nachfrist zu gewähren. Nach fruchtlosem Ablauf der Nachfrist kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten.
  4. Anderenfalls verlängert sich die vereinbarte Lieferfrist um die Dauer der Verzögerung. Eine Kündigung ist jedoch frühestens vier Wochen nach Eintritt der oben beschriebenen Betriebsstörung möglich. Eine Haftung des Auftragnehmers ist in diesen Fällen ausgeschlossen.
  5. Im kaufmännischen Verkehr steht D2ign van Dierselhuis an vom Auftraggeber angelieferten Druck- und Stempelvorlagen, Manuskripten, Rohmaterialien und sonstige Gegenständen ein Zurückbehaltungsrecht gemäß § 369 HGB bis zur vollständigen Erfüllung aller fälligen Forderungen aus der Geschäftsverbindung zu.
  6. Die Verbindlichkeit von Leistungsfristen und Terminen verstehen sich als obligatorisch, wenn sämtliche Unterlagen, Informationen und Erklärungen, insbesondere Freigabeerklärungen des Kunden rechtzeitig, vollständig und vollständig lesbar D2ign van Dierselhuis vorliegen. Ansonsten übernimmt D2ign van Dierselhuis keine Haftung für Terminverzögerungen.
  7. Die Leistungsfrist ist für D2ign van Dierselhuis solange unterbrochen bis eine vollständige Prüfung von Entwürfen, Fertigungsmustern, Konzeptionen etc. seitens des Auftraggebers erfolgt ist, und zwar vom Tage der Absendung der Leistung an den Kunden bis zum Eintreffen einer Stellungnahme des Kunden bei D2ign van Dierselhuis.
  8. Ist eine Abnahme des Auftraggebers der präsentierten und/oder gelieferten Leistungen und Werke nötig, so hat der Kunde diese, soweit nicht wesentliche Mängel vorliegen, unverzüglich abzunehmen. Bei einer Ingebrauchnahme oder Nutzung der gelieferten Arbeiten und Werke stellt dies eine rechtsverbindliche Abnahme dar.
  9. Das Versandpaket übergeben wir unter Verwendung der Post- und E-Mail Adresse des Auftraggebers an unseren Versanddienstleister, um die Zustellung gewährleisten zu können und wiederum für die Benachrichtigung des Versanddienstleisters an den Auftraggeber um diesen über den Zeitpunkt der Zustellung informieren zu können auf Grundlage von §5 PDSV (Postdienstdatenschutzverordnung) und §28 Abs.1 BDSG (Bundesdatenschutzgesetz) im Rahmen des Versandauftrags zwischen D2ign van Dierselhuis und des Versanddienstleisters zum Zwecke der Zustellung und bedarf keiner Einwilligung des Empfängers. Der Versanddienstleister verarbeitet diese Daten ausschließlich für diesen Zweck und zu keinem anderen. Die Daten werden auftrags-/sendungsbezogen erhoben und im Rahmen der gesetzlichen Anforderungen an Archivierungsfristen auch sendungsbezogen in unseren Datenbanken, bspw. für Reklamations- und Abrechnungszwecke, gespeichert. Empfänger, welche eine Sperrung Ihrer E-Mail Adresse für den Paketankündigungs-Service wünschen, können dies hierentsprechend eintragen.
  10. Jegliche Dienstleistungen werden von D2ign van Dierselhuis nur erfüllt, wenn keine Zahlungsrückstände aus anderen Verträgen vorhanden sind. D2ign van Dierselhuis behält sich das Recht vor Zahlungen auf nicht ausgeglichene Forderungen, Zinsen und Kosten zu verrechnen, nach der zeitlichen Reihenfolge der jeweiligen Fälligkeit.

 

 

§ 6 _Änderungsverlangen

 

  1. Hat der Auftraggeber während der Auftragsdurchführung abweichende von dem vereinbarten Leistungsumfang, und D2ign van Dierselhuis zumutbare Änderungswünsche, welche Auswirkungen auf die Vergütung und Termine haben, wird D2ign van Dierselhuis ein erweitertes Angebot (Änderungsangebot) unterbreiten. Das Änderungsangebot muss der Kunde innerhalb von fünf Werktagen schriftlich bestätigt, andernfalls wird die ursprünglich vereinbarte Leistung weiter erbracht.
  2. Sollten weitergehende Leistungen mit D2ign van Dierselhuis und dem Auftraggeber vereinbart worden sein, ohne dass D2ign van Dierselhuis ein erweitertes Angebot dem Auftraggeber unterbreitet haben sollte, werden diese Leistungen auf Grundlage der vereinbarten bzw. üblichen Tagessätze von D2ign van Dierselhuis nach Aufwand abgerechnet.

 

 

§ 7 _Vergütung, Umsatzsteuer, Kalkulationsrisiko, Fremdleistungen

 

  1. Die Angebotspreise von D2ign van Dierselhuis sind freibleibend. Alle Preise von D2ign van Dierselhuis sind Nettopreise, zuzüglich der aktuellen Höhe der Umsatzsteuer. Bei einem Wechselkurs gilt dieser vom Tag des Angebots. Sollte sich der Wechselkurs während der Ausführung eines Projekts um mehr als 0,75 % veränden,behält sich D2ign van Dierselhuis vor die eigene Vergütung anzupassen. Der Auftraggeber hat keinen Anpassungsanspruch.
  2. Bei Aufträgen mit Lieferung an Dritte gilt der Besteller als Auftraggeber, soweit keine anderweitige ausdrückliche Vereinbarung getroffen wurde und ist der Zahlung verpflichtet, falls nicht ausdrücklich schriftlich anders mit D2ign van Dierselhuis vereinbart.
  3. Kosten bei Auslieferungen (ab Werk/EXW) für Fracht, Porto, Versicherung und sonstige Versandkosten trägt der Kunde, falls nicht anders mit D2ign van Dierselhuis schriftlich vereinbart.
  4. Die Vergütung von D2ign van Dierselhuis richtet sich nach Art und Umfang der Leistungen, wie sie in der Auftragsbestätigung beschrieben und berechnet sind. Soweit eine Vergütung nicht ausdrücklich vereinbart worden ist, erfolgt die Vergütung nach Aufwand zu den jeweils aktuellen Stundensätzen von D2ign van Dierselhuis.
  5. Etwaige Reise- und Nebenkosten und sonstiger Spesen werden gesondert auf Nachweis abgerechnet.
  6. Kosten, welche vertraglich nicht abgedeckt werden und auch eventuell durch den Auftraggeber verursacht wurden (z. B. für Produktion, Versand, Logistik, Zollabwicklung etc.), werden dem Auftraggeber zu Lasten gelegt und weiter berechnet. Hierbei bleibt eine Budget- Grenze, wie in § 3, Nr. 6 dieser AGB beschrieben außer Acht. Als nachträgliche Änderung gelten auch Wiederholungen von Probeausdrucken, auch bei geringfügiger Abweichung von der Vorlage. Skizzen, Entwürfe, Probesatz, Probeausdrucke, Korrekturabzüge, Änderung angelieferter/übertragener Daten und ähnliche Vorarbeiten, die vom Auftraggeber veranlasst sind, werden berechnet. Gleiches gilt für Datenübertragungen (z.B. ISDN).

 

 

§ 8 _Zahlungsbedingungen

 

  1. Die Zahlung hat sofort nach Erhalt der Rechnung ohne jeden Abzug zu erfolgen. Ausnahmen gibt es nur in schriftlich vereinbarter Form.
  2. D2ign van Dierselhuis behält sich vor einen angemessenen Vorschuss zu beanstanden. Grundlage der Höhe des Vorschusses bietet die vereinbarte Auftragssumme, mindestens jedoch 30 % der vereinbarten Vergütung. Bei einem Zahlungsverzug von mehr als fünf Werktagen kann D2ign van Dierselhuis vom Vertrag zurücktreten. Bei Bekanntgabe einer Eröffnung eines Insolvenzverfahrens seitens des Kunden über das Vermögen des Kunden kann D2ign van Dierselhuis ebenfalls vom Vertrag zurücktreten.
  3. D2ign van Dierselhuis ist berechtigt erbrachte Teilleistungen oder Vorleistungen eines Auftrages in Teilrechnungen oder in angemessener Vorauszahlung abzurechnen. Dem werden ebenfalls fünf Werktage Zahlungsziel eingeräumt. Bei nicht bezahlter Rechnung behält sich D2ign van Dierselhuis vor weitere noch zu erbringende Leistungen einzustellen oder letztlich vom Vertrag zurücktreten. Zusätzlich werden dem Kunden bei Zahlungsverzug Verzugszinsen in Höhe von 8,9 % über dem jeweiligen Basiszinssatz zu Lasten gelegt, der gemäß dem Diskontsatzüberleitungsgesetz von der Deutschen Bundesbank veröffentlicht wird. Weitere Verzugsschäden werden dabei nicht ausgeschlossen.
  4. Nach Erfüllung des Auftrags und erfolgreicher Abnahme erstellt D2ign van Dierselhuis eine Schlussrechnung, aufgeführt mit sämtlichen Leistungen, Auslagen und Kosten, sowie abzüglich der bereits geleisteten Teil-/Vorauszahlungen des Kunden, welche sofort, ohne Abzug und ohne Vorlage von Nachweisen zahlungsfällig ist.
  5. Dem Auftraggeber wird das Recht der Aufrechnung eingeräumt solange seine Gegenansprüche rechtskräftig, unbestritten sind oder von D2ign van Dierselhuis anerkannt werden.
  1. Bei Preisen der Artikel des Onlineshops von D2ign van Dierselhuis handelt es sich um Endkundenpreise die inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer ausgewiesen werden.
  2.  D2ign van Dierselhuis behält sich das Recht vor alle Versandkosten, insbesondere Verpackung, Transportkosten, Transportversicherung und Zustellungen auf Kosten des Kunden erfolgen zu lassen.Alle Preise und Nebenkosten werden nach den bei D2ign van Dierselhuis zum Zeitpunkt der Bereitstellung und Aufgabe zum Versand angewendeten Preislisten berechnet.

 

 

§ 9 _Archivierung

 

Dem Auftraggeber zustehende Produkte/Entwürfe/Skizzen, insbesondere Daten und Datenträger, werden von D2ign van Dierselhuis nur nach ausdrücklicher Vereinbarung und gegen besondere Vergütung über den Zeitpunkt der Übergabe des Endprodukts an den Auftraggeber oder seine Erfüllungsgehilfen hinaus archiviert. Sollen die vorbezeichneten Gegenstände versichert werden, so hat dies bei fehlender Vereinbarung der Auftraggeber selbst zu besorgen. Es besteht somit ausdrücklich keine Verpflichtung zur Heraus/Rückgabe oder zur Vernichtung/Löschung.

 

 

§ 10 _Urheberechte, Nutzungsrechte

 

  1. Erst nach vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung werden die erstellten Leistungen/Fertigstellungen/Nutzungsrechte, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart ist dem Kunden eingeräumt.
  2. Sofern nicht anders schriftlich vereinbart ist, kann der Kunde einem Dritten das Recht einräumen, das Werk/die erbrachte Leistung/den erstellten Inhalt von D2ign van Dierselhuis auf einzelne oder alle Nutzungsarten zu nutzen (Nutzungsrecht). Das Nutzungsrecht kann als einfaches oder ausschließliches Recht sowie räumlich, zeitlich oder inhaltlich beschränkt wie folgt eingeräumt werden, gem. § 31 Urhg:
  • Das einfache Nutzungsrecht berechtigt den Inhaber, das Werk auf die erlaubte Art zu nutzen, ohne dass eine Nutzung durch andere ausgeschlossen ist.
  • Das ausschließliche Nutzungsrecht berechtigt den Inhaber, das Werk unter Ausschluss aller anderen Personen auf die ihm erlaubte Art zu nutzen und Nutzungsrechte einzuräumen. Es kann bestimmt werden, dass die Nutzung durch den Urheber vorbehalten bleibt. § 35 bleibt unberührt.
  • Sind bei der Einräumung eines Nutzungsrechts die Nutzungsarten nicht ausdrücklich einzeln bezeichnet, so bestimmt sich nach dem von beiden Partnern zugrunde gelegten Vertragszweck, auf welche Nutzungsarten es sich erstreckt. Entsprechendes gilt für die Frage, ob ein Nutzungsrecht eingeräumt wird, ob es sich um ein einfaches oder ausschließliches Nutzungsrecht handelt, wie weit Nutzungsrecht und Verbotsrecht reichen und welchen Einschränkungen das Nutzungsrecht unterliegt.
  1. Quellcodes werden nicht herausgegeben es sei denn es handelt sich um eine Open Source-Software. Der Auftraggeber haftet allein, wenn durch die Ausführung seines Auftrages Rechte Dritter, insbesondere Urheberrechte, verletzt werden. Der Auftraggeber hat D2ign van Dierselhuis von allen Ansprüchen Dritter wegen einer solchen Rechtsverletzung freizustellen.
  2. D2ign van Dierselhuis verbietet jegliche Änderung seiner Werke, es sei denn dies wurde ausdrücklich schriftlich erlaubt.
  3. Jegliche Vervielfältigung von Werken von D2ign van Dierselhuis, müssen bei Veröffentlichungen, bei einer öffentlich Zugänglichmachung und/oder Abbildung der Werke den Namen „D2ign van Dierselhuis“ benennen.Werden die Absätze 1 – 5 übergangen ist D2ign van Dierselhuis berechtigt, eine Vertragsstrafe in Höhe der doppelten vereinbarten Vergütung für das Werk vom Kunden zu verlangen. Liegt keine Vereinbarung über eine Vergütung vor ist die übliche Vergütung zugrunde zu legen.Dem Auftraggeber wird kein Miturheberrecht eingeräumt. Durch Ihn oder von seinen Mitarbeitern unterbreitete Vorschläge, Anregungen usw. haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung von D2ign van Dierselhuis.Bei einer Anwendung von öffentlich zugänglicher Software (Open-Source-Software) richtet sich die Nutzungsbefugnis in Abweichung zu den zuvor genannten Regelungen nach den jeweils geltenden Lizenzbestimmungen für diese Software. Dabei ist der Auftraggeber verpflichtet, die zugrundeliegende Informationspflichten und Lizenzbestimmungen einzuhalten. D2ign van Dierselhuis legt zum Zeitpunkt der Veröffentlichung demnach den Quellcode gemäß den jeweils einschlägigen Lizenzbestimmungen offen.D2ign van Dierselhuis ist nicht verpflichtet dem Auftraggeber Nutzungsrechte einzuräumen, welche das eigene Planungsverfahren, die eigenen Softwareprogramme, Media-/Einkaufsmethoden u. o. ä., die das unternehmens­spezifische Know-How der Agentur darstellt und unterstützen.
  4. Alle federführenden und erschaffenen Projekte sowie Leistungen von D2ign van Dierselhuis sind berechtigt in Form von Eigenwerbung verwendet zu werden. Dazu gehört auch das Recht zwecks Eigenwerbung Entwürfe etc. auf eigene Kosten in beliebiger Menge zu vervielfältigen und zu veröffentlichen.
  5. Der Auftraggeber räumt D2ign van Dierselhuis ein uneingeschränktes Nutzungsrecht an erhaltenen Bildern/Designs/Illustrationen ein und ist befugt, die jeweiligen Bilder/Designs/Illustrationen für die dem Kunden angebotenen Produkte/Verarbeitung zu verwenden und diese Produkte an den Kunden zu veräußern. Dem Kunden wird ein Nutzungsrecht hieran eingeräumt und die Produkte übereignet, so dass die gelieferten Produkte frei von Rechten Dritter sind.
  6. Der Auftraggeber erklärt und garantiert, dass er im Besitz sämtlicher Nutzungs- und Verwertungsrechte an dem/der übermittelten Bild/Design/Illustration/Foto der Bild-Datei, dem jeweiligen Motiv und Bildkomposition ist. Dies beinhaltet insbesondere geistige Eigentumsrechte (z.B. Urheber-, Marken-, Design- oder Patentrechte, das Allgemein Persönlichkeitsrecht, usw.). Das/die übermittelte Bild/Design/Illustration/Foto sowie die Bilddatei müssen eigenen Ursprungs sein und das jeweils dargestellte Motiv darf nicht – auch nicht auszugsweise – die Rechte Dritter beeinträchtigen oder verletzen. Für den Fall, dass einzelne Personen oder Personen-Gruppen auf dem Bildmaterial abgebildet sind, garantiert der Teilnehmer, dass die erforderliche Einwilligung der abgebildeten Person/en vorliegt und die Einwilligung sich auch auf die Nutzung und Verwertung des Fotos im Rahmen der Waren- und Dienstleistungsangebote von D2ign van Dierselhuis erstreckt.
  7. Der Wiederverkauf des Produktes ist dem Kunden gestattet.

 

 

§ 11 _Eigentumsvorbehalte

 

  1. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von D2ign van Dierselhuis.
  2. Die nachfolgende Regelung gilt nur im kaufmännischen Verkehr:
  • Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller erbrachten Leistungen zum Rechnungsdatum der bestehenden Forderungen des Auftragnehmers sein Eigentum.
  • D2ign van Dierselhuis hat bei Zahlungsverzug des Auftraggebers das Recht, die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren und Dienstleistungen nach Mahnung und nach Ablauf einer damit verbundenen angemessenen Nachfrist in Besitz zu nehmen. Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts sowie die Wegnahme oder Pfändung der Ware durch D2ign van Dierselhuis gelten nicht als Rücktritt vom Vertrage, soweit dem nicht zwingend geltendes Recht insbesondere die den Verbraucherkredit regelnde Vorschriften entgegenstehen.
  • Zur Weiterveräußerung ist der Auftraggeber nur im ordnungsgemäßen Geschäftsgang berechtigt. Der Auftraggeber tritt seine Forderungen aus der Weiterveräußerung hierdurch an D2ign van Dierselhuis ab. D2ign van Dierselhuis nimmt die Abtretung hiermit an.
  • Spätestens im Falle des Verzugs ist der Auftraggeber verpflichtet, den Schuldner der abgetretenen Forderung zu nennen.
  • Bei Be- oder Verarbeitung von D2ign van Dierselhuis gelieferter und in dessen Eigentum stehender Waren ist D2ign van Dierselhuis als Hersteller gemäß § 950 BGB anzusehen und behält in jedem Zeitpunkt der Verarbeitung Eigentum an den Erzeugnissen. Sind Dritte an der Be- oder Verarbeitung beteiligt, ist D2ign van Dierselhuis auf einen Miteigentumsanteil in Höhe des Rechnungswertes oder Vorbehaltsware beschränkt. Das so erworbene Eigentum gilt als Vorbehaltseigentum.

 

 

§ 12 _GEWÄHRLEISTUNG / HAFTUNG

 

  1. Besteht die beauftragte Leistung darin ausschließlich beratend tätig zu sein ist der Auftraggeber für die praktische Umsetzung selbst verantwortlich. Eine Erfolgsgarantie gewährleistet D2ign van Dierselhuis nicht.
  2. Der Auftraggeber hat die Vertragsgemäßheit der gelieferten Ware sowie der zu Korrektur übersandten Vor- und Zwischenerzeugnisse in jedem Fall zu prüfen. Die Gefahr etwaiger Fehler geht mit der Druckreiferklärung/Fertigungsreiferklärung auf den Auftraggeber über, soweit es sich nicht um Fehler handelt, die erst in dem sich an die Druckreiferklärung/Fertigungsreiferklärung anschließenden Fertigungs­vorgang entstanden sind oder erkannt werden konnten. Das Gleiche gilt für alle sonstigen Freigabeerklärungen des Auftraggebers
  3. Bei berechtigten Beanstandungen ist D2ign van Dierselhuis zur Nachbesserung und/oder Ersatzlieferung berechtigt. Im Falle verzögerter, unterlassener oder misslungener Nachbesserung oder Ersatzlieferung kann der Auftraggeber eine Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Wandlung) verlangen.
  4. Beanstandungen sind nur innerhalb von fünf Werktagen nach Empfang der Ware zulässig. Versteckte Mängel, die nach der unverzüglichen Untersuchung nicht zu finden sind, müssen innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfrist geltend gemacht werden.
  5. Zulieferungen (auch Datenträger, übertragene Daten) durch den Auftraggeber oder durch einen von ihm eingeschalteten Dritten unterliegen keiner Prüfpflicht seitens D2ign van Dierselhuis. Dies gilt nicht für offensichtlich nicht verarbeitungsfähige oder nicht lesbare Daten. Bei Datenübertragungen hat der Auftraggeber vor Übersendung jeweils dem neuesten technischen Stand entsprechende Schutzprogramme für Computerviren einzusetzen. Die Datensicherung obliegt allein dem Auftraggeber. D2ign van Dierselhuis ist berechtigt, eine Kopie anzufertigen.
  6. Mängel eines Teils der gelieferten Ware berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung, es sei denn, dass die Teillieferung für den Auftraggeber ohne Interesse ist. Bei farbigen Reproduktionen in alten Herstellungsverfahren können geringfügige Abweichungen vom Original nicht beanstandet werden (z.B. UV beschichtetes Druckverfahren oder Laminierung). Für Abweichungen in der Beschaffenheit des eingesetzten Materials haftet der Auftragnehmer nur bis zur Höhe des Auftragswertes.
  1. Sofern keine schriftliche Garantie abgegeben wurde besteht für das Ausbleichen oder die Wasserfestigkeit von Druckerzeugnissen grundsätzlich keine Gewährleistung. D2ign van Dierselhuis weist darauf hin, dass Produkte die nicht speziell für den Außenraum ausgewiesen wurden ausschließlich für die Nutzung in geschlossenen Räumen gedacht sind.
  2. Die bei Vertragsabschluss festgelegten Bezeichnungen und Spezifikationen stellen den technischen Stand zu diesem Zeitpunkt dar. Geringfügige technische Abweichungen (insbesondere Bildbeschnitt und Farblichkeit des Ausdrucks) der gelieferten Ware von der beworbenen Ware sind zulässig und stellen keinen Fehler dar, soweit sie sich im handelsüblichen Rahmen bewegen und der vertragsmäßige Zweck nicht erheblich eingeschränkt wird. Bilder/Designs und anderweitige Grafiken, die beschnitten werden, können, wie im handelsüblichen Rahmen üblich, geringfügig, aber nicht wesentlich von den vorgegebenen Größen abweichen. Geringe, handelsübliche, farbliche Unterschiede im Ausdruck können auftreten, wenn der Monitor des Kunden anderweitig und nicht farbecht kalibriert ist. Schwarz/Weiss Ausdrucke können durch den Farbdruck einen geringen, handelsüblichen Farbstich enthalten. Reklamationen, Gutschriften, sowie Ersatzdrucke diesbezüglich sind ausgeschlossen, außer die Abweichung bewegt sich außerhalb des handelsüblichen Rahmens.
  3. Die Verjährungsfrist von Gewährleistungsansprüchen für die gelieferte Ware beträgt zwei Jahre ab Erhalt der Ware. Ist der Kunde Unternehmer (§ 14 BGB), so beträgt die Verjährungsfrist ein Jahr.
  4. Die Ansprüche des Kunden aus der Gewährleistung setzen voraus, dass dieser, sofern es sich bei dem Kunden um einen Kaufmann handelt, seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten nachgekommen ist.
  5. Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10 % der bestellten Auflage könne nicht beanstandet werden. Berechnet wird die gelieferte Menge.
  6. D2ign van Dierelhuis haftet ausschließlich bei einer Verletzung von Schutzrechten Dritter, wenn diese D2ign van Dierselhuis bekannt waren und schriftlich festgehalten wurden. Jegliche vertragliche Änderung, welche nicht in Absprache mit D2ign van Dierselhuis und die darin enthaltenen Schutzrechte Dritter beinhaltet und eine Schutzrechtsverletzung durch diese eben erwähnte Änderung verursacht wurde, hat der Kunde selbst zu verantworten.
  7. D2ign van Dierselhuis informiert/berät Ihre Kunden stets bei den Umsetzungen von Projekten hinsichtlich rechtlicher Bedenken in Bezug auf Leistungen. Verlangt der Auftraggeber trotz eingängiger Bedenken seitens D2ign van Dierselhuis die Umsetzung des eben genannten Inhalts, so haftet der Auftraggeber für die rechtliche Zulässigkeit dieser Leistungen eigenverantwortlich. Diese Form der Rechtsberatungen wird gesondert vergütet.
  8. Die §§ 650 S. 1, 433, 437 BGB, beinhalten die Gewährleistungsfrist bei Kauf-, Werk- oder Werklieferungsverträgen gegenüber Unternehmern zwölf Monate ab Lieferung bzw. Abnahme der Leistung.
  9. D2ign van Dierselhuis beschränkt seine Haftung bei einem Verlust von Daten. Nur der Wiederherstellungsaufwand, der bei regelmäßiger und gefahrentsprechender Anfertigung von Sicherungskopien eingetreten wäre wird als Grundlage der Haftung gesehen.
  10. D2ign van Dierselhuis haftet nur für Schäden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln verursacht worden sind, sowie bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, sowie die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet wird, bei Fehlen zugesicherten Eigenschaften und in Fällen zwingender Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz sowie bei Verletzung von Körper, Leben und Gesundheit.
  11. Bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten von Sach- und Vermögensschäden wird nur für vertragstypische, vorhersehbare Schäden beschränkt gehaftet. Maximal haftet D2ign van Dierselhuis bis zu einem Schaden in Höhe der vereinbarten Vergütung. Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.
  12. Es gelten die gleichen Grundsätze für die Haftung der Erfüllung- und Verrichtungsgehilfen des Auftragsnehmers
  13. Werden Schadensersatzansprüche geltend gemacht, so müssen sie innerhalb von vier Monaten nach schriftlicher Ablehnung von D2ign van Derselhuis klageweise geltend gemacht werden. Eine spätere Geltendmachung ist ausgeschlossen, es sei denn, dass ein Beweissicherungsverfahren eingeleitet wurde.

 

 

§ 13 _Datenschutz

 

Zum Schutze Ihrer Daten hat D2ign van Dierselhuis eine gesonderte Datenschutzinformation nach den Bestimmungen der DSGVO vom 26.05.2018 erfasst, welche hier einzusehen ist.

 

 

 

§ 14 _Geheimhaltungspflicht

 

  1. Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse von D2ign van Dierselhuis sowie die Namen der mit uns verbundenen oder in Geschäftsbeziehung stehenden Firmen unterliegen der Geheimhaltung. Ebenso stellt es einen Vertragsbruch dar jegliche Form von Wissen über oder aus unabgeschlossenen Projekten mit unbefugten Dritten zu teilen oder zu veräußern. Der Auftraggeber verpflichtet sich gegenüber Dritten Stillschweigen zu bewahren und diese Informationen nicht zu veröffentlichen. Die Dauer der Geheimhaltungspflicht gilt nicht nur während der Fertigstellung eines Projekts sondert überdauert diese. Dabei sin alle Informationen ausgenommen, welche D2ign van Dierselhuis in der Öffentlichkeit kommuniziert.
  2. Die Geheimhaltungsverpflichtung hat der Auftraggeber mit seinen Mitarbeitern und sonstigen sämtlicher Mitwirkenden seinerseits zu verantworten. Die Verletzung der Geheimhaltungspflicht seitens des Aufraggebers kann eine Geldstrafe in Höhe von 50% des Netto-Auftragsvolumens, mindestens jedoch € 80.000mit sich bringen.

 

 

§ 15 _Widerrufsrecht

 

Das Widerrufs- und Rückgaberecht bei Fernabsatzverträgen gem. 312 g Abs. 1 BGB ist nach § 312 g Abs. 2 Nr. 1 BGB ausgeschlossen, wenn die Waren nach den Vorgaben des Bestellers angefertigt werden und auf seine persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind. Aus diesem Grunde sind alle von der D2ign van Dierselhuis hergestellten Designs/Illustrationen/Fotos/Bildern vom Rückgaberecht ausgeschlossen.

 

 

§ 16 _Schlussbestimmungen

 

  1. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, wenn der Auftraggeber Kaufmann im Sinne des HGB ist oder im Inland keinen allgemeinen Gerichtsstand hat, für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten einschließlich Scheck-, Wechsel- und Urkundenprozessen, Düsseldorf. D2ign van Dierselhuis behält sich allerdings vor auch an jedem anderen zulässigen Gerichtsstand den Auftraggeber zu verklagen.
  2. Auf das Vertragsverhältnis findet deutsches Recht Anwendung. UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen. Durch etwaige Unwirksamkeiten einer oder mehrerer Bestimmungen wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
  3. D2ign van Dierselhuisbehält sich vor die AGB jederzeit und ohne Nennung von Gründen zu ändern. Der Kunde wird auf der Seite deutlich auf eine Änderung aufmerksam gemacht. Bei Änderungen der AGB ist die erneute Zustimmung des Kunden notwendig.

 

 

§ 17 _Rechtsfolgen bei Nichteinbeziehung und Unwirksamkeit gem. § 306 BGB

 

  1. Sind Allgemeine Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.
  2. Soweit die Bestimmungen nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam sind, richtet sich der Inhalt des Vertrags nach den gesetzlichen Vorschriften.
  3. Die Vertragsgültigkeit ist verwirkt, wenn das Festhalten an ihm auch unter Berücksichtigung der nach Absatz 2 vorgesehenen Änderung eine unzumutbare Härte für eine Vertragspartei darstellen würde.

     

 

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